Zusammenarbeit

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Arme über technischer Zeichnung

So arbeiten wir für Sie und mit Ihnen

Grundlegendes

Rechtsberatung in einem komplexen Umfeld wie dem gewerblichen Rechtsschutz (IP) ist immer auch Vertrauenssache. Mandate beginnen daher in der Regel mit einem ersten inhaltlichen Beratungsgespräch zu einer konkreten Fragestellung, in dem Ihr oder eines Ihrer Anliegen bedarfsorientiert geklärt wird. Auf dieser Grundlage geben wir Ihnen eine erste, möglichst abschließende Einschätzung. Ein solches erstes Beratungsgespräch soll Ihnen die Möglichkeit geben, uns kennen zu lernen und vor allem auch einschätzen zu können, ob wir im Falle einer intensiveren Zusammenarbeit "zusammen passen".

 

Zur Vorbereitung eines ersten Beratungsgesprächs können Sie beispielsweise das (derzeit nur in englischer Sprache verfügbare) Tool IP Diagnostics der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) nutzen.

 

Bei einer weiteren regelmäßigen Zusammenarbeit erfahren Sie eine engmaschige Betreuung durch im Wesentlichen ständige Erreichbarkeit und Arbeitsfähigkeit dank vollständiger Digitalisierung, bei Bedarf auch sehr kurzfristige Verfügbarkeit und vor allem hohe Transparenz durch sofortige Berichterstattung bei neuen Verfahrensereignissen.

 

Bei unserer Zusammenarbeit sind Ihre Interessen jederzeit die maßgebliche Richtschnur unseres Handelns und unserer Beratung. Interne Kennzahlen wie Umsatz- oder Renditeziele spielen bei unserer Arbeit für Sie keine Rolle.

 

Wenn Sie individuelle Wünsche haben - wir sind darauf eingerichtet, diese in unserer Mandatsbetreuung umzusetzen. Ihre Interessen sind für uns oberste Handlungs- und Gestaltungsmaxime. Dies gilt insbesondere auch für den mandantenseitigen Wunsch nach Kosteneinsparung durch Eigenleistung, was sich gerade bei jungen, sehr kostenbewussten Unternehmen anbietet.


Beispiele für die Bearbeitung von Mandaten


Von der Idee zur Patentanmeldung
Ein Mandant wandte sich mit einer technisch bereits sehr ausgereiften Entwicklung an uns mit der Bitte, diese Entwicklung möglichst durch ein Patent schützen zu lassen. Zu Beginn der Zusammenarbeit sah der Mandant den zu schützenden Kern der Erfindung in einer ganz bestimmten Konstellation bestimmter Merkmale der Entwicklung. Im Laufe der Zusammenarbeit hat sich jedoch herausgestellt, dass der patentrechtlich relevante Kern der Erfindung wahrscheinlich wesentlich weiter reicht, so dass die Patentanmeldung die Erfindung gegenüber den ursprünglichen Vorstellungen des Mandanten wesentlich breiter offenbart und einige wirtschaftlich relevante Umgehungslösungen abdeckt.

Von der drohenden Verletzung zum eigenen Patent

Ein anderer Mandant musste die bis dahin reibungslose Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner, von dem er bisher bestimmte, für den Kooperationspartner patentgeschützte Produkte im Baubereich bezogen hatte, wegen sich abzeichnender unterschiedlicher Interessen beenden. Es bestand die Gefahr einer Patentverletzung, wegen der sich der Mandant zunächst an uns wandte. Gemeinsam mit dem Mandanten wurde iterativ eine Umgehungslösung entwickelt, die eine Patentverletzung vermeidet, dem Produkt des Kooperationspartners in mancher Hinsicht technisch überlegen ist und auch sehr schnell durch eine Patentanmeldung für den Mandanten geschützt werden konnte.


Flexible Zusammenarbeit bei Bereitschaft zur Eigenleistung und Eigenverantwortung
Noch ein anderer Mandant hatte vor einiger Zeit über eine andere Kanzlei eine deutsche Patentanmeldung für eine für ihn wirtschaftlich sehr wichtige Erfindung im Bereich des Großanlagenbaus eingereicht, für die noch kein Prüfungsantrag gestellt worden war. In der bereits veröffentlichten Patentanmeldung waren jedoch nicht alle für die Erfindung wichtigen Merkmale offenbart, so dass die Gefahr bestand, dass die Patentanmeldung im Prüfungsverfahren scheitern könnte. Gemeinsam mit dem Mandanten wurde daraufhin eine inhaltlich deutlich erweiterte neue Patentanmeldung ausgearbeitet, die aufgrund der darin enthaltenen neuen technischen Merkmale sehr schnell in Deutschland patentiert wurde und auch im europäischen Anmeldeverfahren einen sehr positiven Recherchenbericht erhielt. In dieser patentrechtlich sehr erfreulichen Gesamtsituation haben wir auf Wunsch des Mandanten aus das deutsche Patent und die europäische Patentanmeldung in dessen Verantwortungsbereich übergeben und ihn durch entsprechende passgenaue Informationen in die Lage versetzt, das deutsche Patent in eigener Verantwortung aufrechtzuerhalten sowie das europäische Prüfungsverfahren selbst einzuleiten und durchzuführen.

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