GEDANKEN ZU BÜROKRATIE UND IP Das Stichwort "Bürokratieabbau" ist derzeit in (fast) aller Munde, da überbordende Bürokratie als massives Wirtschaftswachstumshemmnis angesehen wird. Auch in Fachkreisen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Patentbereich, wird auch durch die durchaus wünschenswerte Digitalisierung bedingter wachsender Formalismus als Problem angesehen - diesmal aber nicht in Deutschland, sondern eher im europäischen IP-Bereich mit sehr umfangreichen Richtlinien, die für die betreffenden Behörden bindend sind. Auch in Verfahren zu europäischen Patentanmeldungen und Patenten wird unter Praktikern immer häufiger beklagt, dass (sehr) strenge Maßstäbe insbesondere für verspätetes Vorbringen einen überaus hohen und damit sehr kostenintensiven, aber oft rein vorsorglichen Arbeitsaufwand verursachen, damit man später nicht wegen angeblicher Verspätung an einem bestimmten Vorbringen gehindert ist. Auch wenn natürlich grundsätzlich die Umstände des Einzelfalls wichtig sind, scheinen die IP-Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG) und dem Bundesgerichtshof (BGH) trotz bestimmter und natürlich auch erforderlicher grundsätzlicher Regelungen hinsichtlich praktischer Verfahrensführung recht flexibel und praxisorientiert zu sein - könnte hier vielleicht sogar ein Wettbewerbsvorteil für nationale Schutzrechte in Deutschland begründet sein?
(Stand 24. Oktober 2024)
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sind sehr wichtig für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Grundsätzlich besteht jedoch die Gefahr, dass Ihre guten Ideen ohne aktive Maßnahmen zu deren Schutz von Dritten sogar rechtlich zulässig übernommen werden können. Dies kann zu unter Umständen erheblichen Risiken am Markt führen und sollte daher so früh und so effektiv wie möglich verhindert werden.
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